Der Auftraggeber erklärt sich durch Erteilung des Auftrages mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird.

1. Maklervertrag

Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dessen Stellvertreter eines von Südimmobilien Strohmaier GmbH angebotenen Objektes kommt der Maklervertrag zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2. Maklercourtage

Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig:
Die Provisionshöhe bei Nachweis oder Vermittlung beträgt, wenn keine andere Provision vereinbart ist:
1. Bei Kauf von Immobilien und Grundstücken 3,9 % (inkl. der gesetzl. MWSt.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme.
2. Bei Verkauf von Immobilien und Grundstücken 3,57 % (inkl. der gesetzl. MWSt) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme.
3. Bei Vermietung von Objekten 2 Monatskaltmieten (zzgl. der gesetzl. MWSt) von dem Auftraggeber.

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.
Wir weisen darauf hin, dass mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch nach § 286 Abs. 3 BGB Verzug eintritt und wir nach § 247, 288 BGB berechtigt sind, einen Verzugszinssatz von 5 % über dem Basiszinssatz für das Jahr zu fordern.

Dies gilt auch für den Fall, dass mit einem nachweislichen Interessenten oder Vertragspartner ein Vertrag abgeschlossen wird, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung fällig.

3. Notarielle Beurkundung

Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages sowie auf eine eigene Ausführung des Vertrages. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtage-Anspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.

4. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns angebotene Objekt nachweislich bekannt, hat er dies der Fa. Südimmobilien Strohmaier GmbH innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Zur Fristwahrung maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, gilt das angebotene Objekt als unbekannt.

5. Doppeltätigkeit

Südimmobilien Strohmaier GmbH behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei gegen Entgelt tätig zu werden.

6. Schadenersatz

Alle Angebote in Form von Kaufangeboten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Südimmobilien Strohmaier GmbH in Höhe der vereinbarten Courtage, wenn dieser das für ihn bestimmte Angebot vorsätzlich oder fahrlässig Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.

7. Haftung

Alle Angaben zum Objekt basieren auf durch Dritte erteilte Auskünfte und Informationen. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird deshalb keine Haftung übernommen. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen dienen lediglich der unverbindliche Vorabinformation. Die Haftung von Südimmobilien Strohmaier GmbH ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.

8. Datenschutz

Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber stimmt der Weitergabe seiner Daten an Dritte zu, sofern dies die Erfüllung des Auftrags erfordert. Eine andere Weitergabe der Daten als die genannte erfolgt unsererseits nicht.

9. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen der mit Südimmobilien Strohmaier GmbH geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten Schwäbisch Hall vereinbart. Es gilt allein das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung entspricht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht für Verbraucher

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Südimmobilien Strohmaier GmbH, Kernerstraße 11 in 74405 Gaildorf , Tel.: 07971 919518, Fax: 07971 919517, E-Mail: info@suedimmo-strohmaier.de durch eine eindeutige Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, in Kenntnis setzen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion genutzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Haben Sie verlangt, dass unsere Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so sind Sie verpflichtet, einen angemessenen Betrag an uns zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, den bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vollständig, wenn wir die Dienstleistung bereits zur Gänze erbracht haben und mit der Ausführung dieser erst begonnen haben, nachdem Sie uns Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.